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   BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88   

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BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88 (https://dejure.org/1988,1047)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1988 - 2 StR 279/88 (https://dejure.org/1988,1047)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1988 - 2 StR 279/88 (https://dejure.org/1988,1047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der Polizei - Bedeutung der Einschränkung der einem Angeklagten durch einen Vorgesetzten erteilten Aussagegenehmigung - Aussetzung eines Strafverfahrens wegen Anstrengung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 44
  • NJW 1989, 1228
  • MDR 1989, 473
  • NVwZ 1989, 598 (Ls.)
  • NStZ 1989, 331
  • StV 1989, 137
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Sie hat nicht nur die von ihr wahrzunehmende Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen, zu berücksichtigen, sondern muß auch dem hohen Rang des Verteidigungsinteresses Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 57, 250, 283 f) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].

    Sie ist gehalten, die Gründe für die Versagung einer unbeschränkten Aussagegenehmigung für den Angeklagten ungeachtet ihres Geheimhaltungsinteresses jedenfalls so weit darzulegen und glaubhaft zu machen, "daß das Gericht in die Lage versetzt wird, Schlüsse darauf zu ziehen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder nicht" (BVerwG a.a.O., siehe auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 32, 115, 125).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Sie ist gehalten, die Gründe für die Versagung einer unbeschränkten Aussagegenehmigung für den Angeklagten ungeachtet ihres Geheimhaltungsinteresses jedenfalls so weit darzulegen und glaubhaft zu machen, "daß das Gericht in die Lage versetzt wird, Schlüsse darauf zu ziehen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder nicht" (BVerwG a.a.O., siehe auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 32, 115, 125).

    Hat die Behörde ihre Entscheidung nicht oder nicht verständlich begründet oder ist die Begründung fehlerhaft, weil sie auf einer unrichtigen tatsächlichen Grundlage oder auf falscher Rechtsanwendung beruht, muß das Strafgericht von der Behörde eine Überprüfung verlangen (BGHSt 32, 115, 125 f; BGH NJW 1985, 1789).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Wie der Grundsatz, daß niemand gezwungen werden darf, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für seine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, hat dieses Recht Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 56, 37, 49).

    Sie träfe einen obersten, in seiner Substanz nicht zur Disposition stehenden Wert (vgl. BVerfGE 34, 238, 245; 56, 37, 49; 75, 369, 380) [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85].

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Sie träfe einen obersten, in seiner Substanz nicht zur Disposition stehenden Wert (vgl. BVerfGE 34, 238, 245; 56, 37, 49; 75, 369, 380) [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85].
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Sie träfe einen obersten, in seiner Substanz nicht zur Disposition stehenden Wert (vgl. BVerfGE 34, 238, 245; 56, 37, 49; 75, 369, 380) [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85].
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Gefordert wird eine sorgfältige Abwägung der im Widerstreit stehenden verfassungsrechtlichen Rechtsgüter unter Berücksichtigung des gesamten konkreten Sachverhalts (BVerwGE 66, 39, 44).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
    Hat die Behörde ihre Entscheidung nicht oder nicht verständlich begründet oder ist die Begründung fehlerhaft, weil sie auf einer unrichtigen tatsächlichen Grundlage oder auf falscher Rechtsanwendung beruht, muß das Strafgericht von der Behörde eine Überprüfung verlangen (BGHSt 32, 115, 125 f; BGH NJW 1985, 1789).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Der Vorsitzende des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat darauf aufmerksam gemacht, daß rechtsähnliche Fragen in der Entscheidung BGHSt 36, 44 erörtert worden seien.
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Bei Einsatz einer solchen Vertrauensperson darf dieser - nicht anders als einem verdeckten Ermittler (dazu Schwarzburg, NStZ 1995, 469, 470; Kirkpatrick, NStZ 2019, 177, 179; Eisenberg, NJW 1993, 1033, 1039; Hassemer, DRiZ 1992, 357 f.; KK-Bruns, StPO, 8. Aufl., § 110c Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 110c Rn. 4; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl., Rn. 4260), dessen Befugnisse in § 110a Abs. 3, § 110c StPO geregelt sind - nicht gestattet werden, Straftaten zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 2 StR 279/88 Rn. 3, 5, 35).

    Immerhin stand eine solche mit dem vom Angeklagten K. erteilten Einverständnis zu We. s Teilnahme an der Fahrt nach Dänemark im Raum (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1988 - 2 StR 279/88 Rn. 3, 5, 35).

  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Sie träfe einen obersten in seiner Substanz nicht zur Disposition stehenden Wert (vgl. BGHSt 36, 44, 48 m.w.N.).

    Dort, wo das Recht auf Verteidigung nur in seinem Randbereich betroffen wird, darf es indes eingeschränkt werden, wenn seine uneingeschränkte Ausübung die Wahrnehmung sehr gewichtiger, verfassungsmäßig legitimierter Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen, unmöglich machen oder erschweren könnte (vgl. BGHSt 36, 44, 48 f.).

    Vorliegend erscheint der pauschale Ansatz des Landgerichts, der nicht nach einzelnen Tatvorwürfen differenziert, zweifelhaft, weil es für die einzelnen Straftaten den bestehenden oder fehlenden argumentativen Zusammenhang zwischen der von der Aussagebeschränkung betroffenen Thematik und dem Tatvorwurf (vgl. BGHSt 36, 44, 48) nicht näher in den Blick nimmt.

  • OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der

    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Strafverfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; dies gilt auch, um eine gewisse verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" von Strafverfolgungsbehörden und Beschuldigtem zu gewährleisten (BVerfGE 46, 202; 63, 45; BGHSt 36, 44; BGH, NJW 2007, 3010).
  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

    Wie sich aus dem Urteil der Strafkammer ergibt, handelte es sich um eine Verbindung nach § 237 StPO, die nicht wie eine Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung beider Verfahren führte (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89,(in BGHSt 36, 48 [BGH 09.12.1988 - 2 StR 279/88]) und Beschluß des Senats vom 24. April 1990 - 4 StR 159/904 StR 159/90, (in BGHSt 37, 15)), sondern die prozessuale Selbständigkeit beider Verfahren nicht berührte (BGHSt 26, 271, 275).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

    Sie gehören zum Kernbereich der Verteidigung (vgl. BGHSt 36, 44, 48; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 B 86.08

    Anforderungen an eine Aussagegenehmigung in Anbetracht des Gebots effektiver

    Entspricht die Begründung der Behörde diesen Anforderungen nicht, so muss das Gericht eine Überprüfung, gegebenenfalls durch die oberste Dienstbehörde, verlangen (BGH, Urteil von 9. Dezember 1988 2 StR 279/88 NJW 1989, 1228 ; Beschluss vom 5. Juni 2007 5 StR 383/06 NJW 2007, 3010 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81 BVerfGE 57, 250 ; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 BVerwG 2 C 91.81 BVerwGE 66, 39 = Buchholz 232 § 61 BBG Nr. 4 , § 62 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 B 88.08

    Anforderungen an eine Aussagegenehmigung in Anbetracht des Gebots effektiver

    Entspricht die Begründung der Behörde diesen Anforderungen nicht, so muss das Gericht eine Überprüfung, gegebenenfalls durch die oberste Dienstbehörde, verlangen (BGH, Urteil von 9. Dezember 1988 2 StR 279/88 NJW 1989, 1228 ; Beschluss vom 5. Juni 2007 5 StR 383/06 NJW 2007, 3010 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81 BVerfGE 57, 250 ; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 BVerwG 2 C 91.81 BVerwGE 66, 39 = Buchholz 232 § 61 BBG Nr. 4 , § 62 BBG Nr. 2).
  • OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96
    Das der Beschuldigten vorgeworfene Vergehen der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b , Abs. 3 Nr. 2 StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt mit doppelter Schutzrichtung: Einerseits soll die Sicherheit des Straßenverkehrs als wichtiges Rechtsgut der Allgemeinheit gewährleistet werden (vgl. zuletzt BGH NJW 1989, 1228 und 2550), andererseits sollen auch Individualrechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum bereits im Vorfeld, also im Gefährdungsstadium, vor Schädigungen bewahrt werden (vgl. dazu Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 315 c Rdnr. 2; Cramer in Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 315 c Rdnrn. 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 813/12
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